Orthopädieschuhmacher | Anmeldung Wohnheim

Regelung bei einer Wohnheimunterbringung während der Blockbeschulung in München

  1. Die Betriebe melden die Auszubildenden ab dem Schuljahr 2016/2017 selbstständig bei einem Wohnheim der Stadt München an.
    Bei der Anmeldung sind die Blockzeiten der Schule (siehe: Anmeldung Schule) und die vollständige Adresse der Berufsschule anzugeben. Diese lautet: Berufsschule für Orthopädietechnik, Liebherrstr. 13, 80538 München
  2. Eine Übersicht der Wohnheime, siehe unten.
  3. Formblatt: „Überprüfung der Voraussetzungen für eine Wohnheim-Unterbringung“ vollständig ausfüllen und unterschreiben anschließend sofort an die Schule schicken oder faxen.
  4. Die Schule muss die Voraussetzungen prüfen und unterschreiben. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Formblatt "Überprüfungen der Voraussetzungen für eine Wohnheimunterbringung" umgehend an den Betrieb zurückgefaxt, damit dieses Formular an das Wohnheim weitergegeben werden kann.
    Wichtig: Wenn die Bedingungen auf dem Formblatt erfüllt und diese von der Berufsschule überprüft worden sind, werden die Kosten vom Landratsamt übernommen.
  5. Das Wohnheim muss unbedingt kontaktiert werden, um die Reservierung sicher zu stellen.
  6. Bei Krankheit muss auch im Wohnheim Bescheid gegeben werden.

Wichtig: Ein Wohnheimplatz ist erst dann sicher, wenn dieser vom Wohnheim bestätigt wird.

 

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