Orthopädieschuhmacher | Ausbildung
Der Beruf des "Orthopädieschuhmachers" ist ein verhältnismäßig junger Beruf, der sich aus dem Beruf des Schuhmachers heraus entwickelt hat:
1953 | Das Orthopädieschuhmacherhandwerk wurde in der Handwerksordnung zum Vollhandwerk erklärt |
1959 | Wurde das erste Berufsbild durch das Bundeswirtschaftsministerium festgelegt und genehmigt |
1982 | Wurde die erste Ausbildungsordnung sowie die Gesellenprüfungsanforderungen neu geregelt und festgelegt |
1992 | Wurde der Beruf als "Gesundheitshandwerk" anerkannt |
1999 | Wurde das Berufsbild, die Ausbildungsordnung, die Rahmenlehrpläne sowie die Gesellenprüfungsanforderungen neu geregelt und festgelegt |
Die Arbeitsbereiche dieses Gesundheitsberufes haben sich gerade in den letzten Jahren deutlich gewandelt und müssen daher immer wieder unter Berücksichtigung des medizinischen und technischen Fortschritts, sowie der Erweiterung der individuellen Bedürfnisse behinderter Menschen neu geordnet werden.
Der Beruf des Orthopädieschuhmachers hat die Aufgabe, vorübergehende, insbesondere dauerhafte Fehlhaltungen oder Fehlstellungen der aktiven und passiven Bewegungsorgane positiv zu beeinflussen.
Inhalte und Versorgungsbereiche des Berufsbildes:
- Anfertigung von orthopädischen Maßschuhen sowie deren Bettungen (Kopieeinlagen)
- Anfertigung von Einlagen aller Art für Konfektionsschuhe
- Anfertigung von orthopädischen Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen
- Anfertigung von orthopädischen Innenschuhen
- Anfertigung von Knie-, Unterschenkel- und Fußorthesen
- Abgabe von Kompressionsstrümpfen und Bandagen
- Instandsetzung (Reparatur) orthopädischer Hilfsmittel
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre